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De-minimis Neuerungen EU 2024
25.12.2023
Autor: Pascal Rosemann
Lesedauer: ca. 1,5 Minuten

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Revolution im Straßentransport: Mehr Unterstützung und Freiheit für EU-Unternehmen ab dem Neuen Jahr!

Ab dem kommenden Jahr haben Straßengütertransportunternehmen in der Europäischen Union die gleiche Möglichkeit wie Unternehmen in anderen Branchen, von sogenannten De-minimis-Beihilfen zu profitieren. Die EU-Kommission hat die bestehenden Beihilferegeln, die am 31. Dezember auslaufen würden, entsprechend überarbeitet. Zusätzlich wurde der Schwellenwert für diese Subventionen, die von einer Einzelfallprüfung der EU befreit sind und innerhalb eines Dreijahreszeitraums gewährt werden können, von 200.000 auf 300.000 Euro angehoben.

Bisher konnten Straßengütertransporteure nur die Hälfte der De-minimis-Beihilfen erhalten, die anderen Branchen zur Verfügung stehen. Darüber hinaus war es nicht erlaubt, dieses Geld für den Kauf neuer Lastkraftwagen zu verwenden. Die Begründung hierfür lautete, dass die Beihilfen nicht dazu beitragen sollten, Überkapazitäten zu schaffen und die Straßen der EU weiter zu überlasten. Der Weltverband der Straßentransporteure (IRU) begrüßte die Aufhebung dieser Einschränkungen, für die es nun keine Begründung mehr gab. Raluca Marian, Leiterin der EU-Vertretung der IRU, bezeichnete dies als vorzeitiges Weihnachtsgeschenk für die EU-Straßentransportbranche. Zukünftig können Gütertransportunternehmen dreimal so viele Beihilfen erhalten wie zuvor. Wenn die EU-Staaten von den neuen Fördermöglichkeiten Gebrauch machen, könnte dies kleinen Unternehmen mit schmalen Margen helfen, die Investitionen in umweltfreundlichere Fahrzeuge zu bewältigen, erklärte Marian.

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