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Als spezialisierte Förderberater unterstützen wir Unternehmen bei der Beantragung von BALM-Weiterbildungsförderungen, um von finanziellen Zuwendungen für qualifizierte Weiterbildungsmaßnahmen in der Logistik- und Mobilitätsbranche zu profitieren. Kontakt aufnehmen
AVB-Firmenberatung

Optimieren Sie Ihr Unternehmen mit BALM-Weiterbildungsförderungen: Professionelle Beratung und Antragstellung

Als erfahrene Förderberater unterstützen wir Sie dabei, das Beste aus dem BALM-Förderprogramm "Weiterbildung" für Ihr Unternehmen herauszuholen. Dieses Programm bietet finanzielle Unterstützung für Weiterbildungsmaßnahmen in der Logistik- und Mobilitätsbranche und ist eine großartige Gelegenheit für Unternehmen, ihre Mitarbeiter in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und gleichzeitig von staatlicher Förderung zu profitieren.

Unser Team ist spezialisiert darauf, den gesamten Prozess von der Erstberatung bis zur Antragstellung zu begleiten. Wir helfen Ihnen, die passenden Weiterbildungsmaßnahmen für Ihr Unternehmen zu identifizieren, und unterstützen Sie bei der Beantragung der Fördermittel. Mit unserem umfassenden Wissen über die Förderkriterien und Anforderungen des BALM stellen wir sicher, dass Ihr Antrag professionell und fristgerecht eingereicht wird, um die bestmögliche Förderung zu erhalten.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihr Unternehmen durch qualitativ hochwertige Weiterbildung voranzubringen und gleichzeitig finanziell von den Fördermöglichkeiten des BALM zu profitieren.

Alles rund um BALM-Weiterbildung

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Förderungshöhe und -bedingungen:

Die Höhe der Förderung variiert je nach Unternehmensgröße und kann bis zu 1.050 Euro für kleine Unternehmen, 900 Euro für mittlere und 750 Euro für andere Unternehmen betragen. Die Förderung deckt bis zu 70% der förderfähigen Kosten für kleine Unternehmen, bis zu 60% für mittlere Unternehmen und bis zu 50% für andere Antragsteller ab. Es gibt einen maximalen Zuwendungsbetrag von 2 Millionen Euro je Maßnahme und Unternehmen. Die Förderung basiert auf der Anzahl schwerer Nutzfahrzeuge, die auf das Unternehmen zugelassen sind und der Mautpflicht unterliegen.
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Antragsprozess:

Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet, und es gibt keinen Rechtsanspruch auf Zuwendung. Die Auszahlung erfolgt nach Einreichung eines Verwendungsnachweises, der die zweckentsprechende Verwendung der Mittel belegt.
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Antragsberechtigung und relevante Änderungen:

Für die Antragsberechtigung muss ein Unternehmen im gewerblichen Güterkraftverkehr und/oder Werkverkehr tätig sein und Halter bzw. Eigentümer eines mautpflichtigen schweren Nutzfahrzeuges sein. Änderungen im Antrag oder im Zuwendungsbescheid, die zuwendungsrelevant sind, müssen mitgeteilt werden. Ein Versäumnis kann zum Verlust der Zuwendung führen.
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Geförderte Weiterbildungen:

Gefördert werden nicht gesetzlich vorgeschriebene Lehrgänge, Seminare und Schulungen mit einer Mindestdauer von vier Unterrichtsstunden. Dazu gehören Telematikschulungen, rechtliche Vorschriften im Güterkraftverkehr, Fahrsicherheitstrainings und Vorbereitungslehrgänge zum Verkehrsleiter.
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Beantragung der Förderung:

Vor der Buchung einer Schulung sollte ein Angebot eingeholt und über das BALM der Antrag für die Förderung gestellt werden.

AVB-Firmenberatung: Unser Fördermittelrechner

Dieses Tool hilft Ihnen, die Höhe der Fördermittel zu berechnen, die Ihrem Unternehmen zustehen könnten. Geben Sie einfach die erforderlichen Daten zu Ihrem Unternehmen ein, und das Tool berechnet die Förderung basierend auf der Größe Ihres Unternehmens und anderen relevanten Faktoren.

Die Rechnung erfogt auf Grundlage eines Fachkundeseminars Güterkraftverkehr von AVB-Seminare.

Kontaktieren Sie uns noch heute!