Am 22.01.2024 gab das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) den Starttermin für das aktuelle Förderprogramm im Güterkraftverkehr bekannt:
Startdatum: 05.02.2024
Es gibt einige formale und inhaltliche Änderungen, die jedoch noch nicht abschließend und vollständig sind. Hier sind die bisher veröffentlichten Informationen:
Das bisherige „De-minimis“ Programm bekommt einen neuen Namen:
Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit (US)“
Die Namensänderung soll bereits einen Hinweis auf den Inhalt des Programms geben und die Wertigkeit erhöhen.
Der Starttermin ist auf den 05.02.2024 festgelegt worden, und die Antragsfrist endet am 31.05.2024. Dies erfolgt, da die entsprechende EU-Verordnung (De Minimis) am 30.06.2024 ausläuft.
Ab sofort muss der Fahrzeugnachweis erst beim Verwendungsnachweis geführt werden, im Gegensatz zur früheren Antragstellung. Dies soll das Verfahren beschleunigen.
Der Stichtag für die Zulassung förderwürdiger Fahrzeuge bleibt der 01.12.2023.
In der vorherigen Förderperiode konnten bis zu fünf Anträge gestellt werden. Für die kommende Förderperiode kann nur noch ein Antrag, der als „Erstantrag“ bezeichnet wird, eingereicht werden. Dies ist aufgrund des nach wie vor geltenden fünfmonatigen Bewilligungszeitraums notwendig. Nach dem 30.06.2024, wenn die EU-Verordnung ausläuft, können keine weiteren Anträge bewilligt werden.
Eine Neuigkeit ist, dass die Berechtigungsprüfung erst bei Vorlage des Verwendungsnachweises durchgeführt wird.
Zukünftig wird ausschließlich das Produkt gefördert, nicht mehr eine übergeordnete Maßnahme. Das förderfähige Produkt kann der sogenannten „Positivliste“ des BALM entnommen werden. Diese Liste wird derzeit überarbeitet.
Das sind vorerst die wichtigsten Informationen. Weitere Veränderungen und Neuigkeiten werden auf www.avb-firmenberatung.de bekannt gegeben. Bleiben Sie auf dem Laufenden!